Vladan Ivkovic ist im österreichischen Firmenbuch bei einer Firma eingetragen. Eingetragen als UNBESCHRÄNKT HAFTENDE/R GESELLSCHAFTER/IN. Zusätzlich bestehen 4 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Entrümpelungen von Wohnungen und Geschäftslokalen, unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit
GISA-Zahl 24855587 · Entrümpler (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes)Firma 192325gReinigungsgewerbe, umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben (Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern ausgenommen Kellerabteile, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt; Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Park-plätzen); sowie Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann), unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte
GISA-Zahl 24856096 · Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher WartungstätigkeitenFirma 192325gStatisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböden; Gipskartonwänden und solchen Zwischenwänden, die keine konstruktiven Gebäudeteile darstellen, bzw fest verschraubten Gegenständen wie zB Sanitäranlagen zur Vorbereitung des Abrisses des Gebäudes durch befugte Baumeister und Inhaber des Teilgewerbes Erdbau, sofern die Leitungen und Rohre nicht mehr mit den Versorgungsnetzen verbunden sind
GISA-Zahl 26762746 · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböden sowie von Gipskartonwänden sowie von fest verschraubten Gegenständen wie etwa Sanitäranlagen nach Begutachtung und Beurteilung durch einen befugten Baumeister oder Inhaber des Teilgewerbes Erdbau zur Vorbereitung des Abrisses des Gebäudes durch befugte Baumeister und Inhaber des Teilgewerbes Erdbau, sofern von den dazu befugten Gewerbetreibenden sämtliche Öl-, Dampf-, Strom-, Gas- und Wasserleitungen und Rohre ordnungsgemäß nach den jeweils geltenden Vorschriften und Richtlinien von den Versorgungsnetzen getrennt und für den Abbruch vorbereitet sowie entsprechende schriftliche Bestätigungen ausgestellt wurdenFirma 192325g