Wolfgang Semmler-Brukner ist im österreichischen Firmenbuch bei 5 Firmen eingetragen, davon 5 aktiv. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich). Zusätzlich bestehen 9 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge (mobile Toiletten)
GISA-Zahl 13031978 · Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und LuftfahrzeugeFirma 408835dVermietung von mobilen WC-Anlagen
GISA-Zahl 19741017 · Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und LuftfahrzeugeFirma 236543hVermietung von mobilen Containern (Büro, Lager, Sanitär- und Containeranlagen)
GISA-Zahl 19831107 · Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und LuftfahrzeugeFirma 251021zVermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge
GISA-Zahl 28541097Firma 448307aGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt
GISA-Zahl 33039725 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 448307aGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt
GISA-Zahl 33040400 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 236543hGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt
GISA-Zahl 33046549 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 408835d