Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH

Aktiv

Altenbetreuung

FirmenwortlautAlten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH
FirmenbuchnummerFN 287209t
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung
Zuständiges GerichtLandesgericht Feldkirch
Eingetragen seit28.12.2006
GeschäftsanschriftBlasenberggasse 3, 6800 Feldkirch
Geschäftszweig (OeNACE)R 87.30-1 · Seniorenwohnheime
UnternehmenszweckAltenbetreuung

Häufige Fragen zur Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH

Wer ist Geschäftsführer der Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH?

Laut Firmenbuch: Thomas Vranjes.

Wie viele Mitarbeiter hat die Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH?

Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigt die Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH 112 Mitarbeiter.

Ist die Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Im Firmenbuch ist kein Insolvenzverwalter eingetragen, in der Ediktsdatei liegen keine Verwertungs- oder Zahlungsunfähigkeits-Edikte vor und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF. Die Insolvenzverfahren selbst werden in der Insolvenzdatei veröffentlicht, die hier nicht ausgewertet wird.

Wo hat die Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH ihren Sitz?

Der Sitz ist Blasenberggasse 3, 6800 Feldkirch. Zuständig ist das Landesgericht Feldkirch (FN 287209t).

Die Alten- Wohn- und Pflegeheim der Kreuzschwestern GmbH ist eine aktive Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Feldkirch, eingetragen am 28.12.2006 unter FN 287209t am Landesgericht Feldkirch. Das Unternehmen ist tätig als: Altenbetreuung. Es beschäftigt 112 Mitarbeiter (2024).

Weitere Angaben zu Geschäftsführung und Gesellschaftern, den Jahresabschlüssen, zum Netzwerk sowie zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 09.09.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei
Aktualisiert am 09.09.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen