Airloom Filmproduktion e.U.
AktivHerstellung von Film und Medien
Gewerbeberechtigungen
Häufige Fragen zur Airloom Filmproduktion e.U.
Ist die Airloom Filmproduktion e.U. von einer Insolvenz betroffen?
Im Firmenbuch ist kein Insolvenzverwalter eingetragen, in der Ediktsdatei liegen keine Verwertungs- oder Zahlungsunfähigkeits-Edikte vor und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF. Die Insolvenzverfahren selbst werden in der Insolvenzdatei veröffentlicht, die hier nicht ausgewertet wird.
Wo hat die Airloom Filmproduktion e.U. ihren Sitz?
Der Sitz ist Hollinderweg 33, 4100 Ottensheim. Zuständig ist das Landesgericht Ottensheim (FN 490891z).
Die Airloom Filmproduktion e.U. ist eine aktive Einzelunternehmer mit Sitz in Ottensheim, eingetragen am 10.05.2018 unter FN 490891z am Landesgericht Ottensheim. Das Unternehmen ist tätig als: Herstellung von Film und Medien.
Weitere Angaben zu Geschäftsführung und Gesellschaftern, zum Netzwerk sowie zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.
Stand der Registerdaten: 26.09.2026