Firmennamen finden und im Firmenbuch prüfen
Wie du bei der Gründung einen Firmennamen findest, ihn im Firmenbuch auf gleiche und ähnliche Firmen prüfst und was Gesetz und Wirtschaftskammer erlauben.
Firmenakte
Einen Firmennamen für eine Gründung in Österreich findest du in drei Schritten. Du sammelst Ideen, gleichst sie mit dem Firmenbuch ab und prüfst die Favoriten zusätzlich im Markenregister und bei den Domains. Der Name muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht täuschen. Von Firmen am selben Ort muss er sich deutlich unterscheiden, und er braucht den Rechtsformzusatz. Mit der Firmen KI auf Firmenakte entwickelst du Ideen und prüfst sie im selben Schritt gegen das Firmenbuch.
Der Name ist oft das Erste, was bei einer Gründung feststeht, und das Letzte, das man ändern möchte. Wer erst nach Logo, Website und Visitenkarten merkt, dass es ihn in der eigenen Stadt schon gibt, fängt von vorne an. Schlimmer ist eine Abmahnung, weil eine ähnliche Firma oder Marke älter ist. Beides lässt sich vorher prüfen.
Was ein Firmenname in Österreich erfüllen muss
Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist. Die Regeln stehen im Unternehmensgesetzbuch:
Regel | Was sie bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
Kennzeichnung und Unterscheidungskraft | Der Name muss als Name taugen, lesbar und aussprechbar sein. Eine reine Branchenbezeichnung wie „Elektrotechnik GmbH“ reicht nicht. | |
Keine Irreführung | Der Name darf nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse täuschen, etwa über Art, Größe oder Bedeutung des Unternehmens. | |
Rechtsformzusatz | Etwa „e.U.“, „OG“, „KG“, „GmbH“ oder „FlexCo“ gehört zum Namen dazu. | |
Unterscheidbarkeit am Ort | Der Name muss sich deutlich von Firmen unterscheiden, die am selben Ort oder in derselben Gemeinde schon im Firmenbuch stehen. |
Welche Rechtsform zu dir passt und was sie für Haftung und Kapital bedeutet, erklärt der Artikel Rechtsformen in Österreich.
Erlaubt sind Personennamen wie „Maria Berger e.U.“, Fantasienamen und Mischformen aus Name oder Fantasiewort und Tätigkeit, etwa „Berger Elektrotechnik GmbH“ (WKO Steiermark). Wer einen Branchenbegriff verwenden will, ergänzt ihn um einen Namen oder ein Fantasiewort (WKO Wien).
Einzelunternehmer ohne Firmenbucheintrag treten unter Vor- und Nachnamen auf. Für das Marketing dürfen sie zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung wie „Wollstube Susi“ verwenden. Auch die darf nicht täuschen oder verwechselbar sein (WKO Wien).
Was die Wirtschaftskammer erlaubt und was nicht
Die Wirtschaftskammer unterstützt das Firmenbuchgericht bei der Prüfung von Firmennamen. Ihre Richtlinien fasst sie in der Broschüre Das Firmenrecht zusammen, die sie laufend an die Rechtsprechung anpasst. Einige Beispiele daraus:
Begriff im Namen | Wann die WKO ihn für zulässig hält |
|---|---|
Österreich, Austria | Bei bedeutender Stellung oder großem Umfang für Österreich, bei Neugründungen meist nicht gegeben. Zulässig auch als Hinweis auf einen internationalen Konzern. |
Euro, Europa, International | Wenn das Unternehmen tatsächlich grenzüberschreitend tätig ist |
Gruppe, Group | Wenn mehrere Unternehmen zusammengehören oder einen gemeinsamen Zweck verfolgen |
Holding | Wenn der Unternehmensgegenstand das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen umfasst |
Zentrum, Center | Bei einem großen Betrieb oder mehreren verschiedenen Leistungen am selben Ort |
Bank | Nur für Kreditinstitute, außer der Begriff weckt keinen Bezug zu Bankgeschäften, wie bei einer Blutbank |
Meister | Nur mit Meisterprüfung des Inhabers oder des gewerberechtlichen Geschäftsführers |
Architekt | Nur für berufsbefugte Ziviltechnikergesellschaften |
Orts- und Regionsnamen | Wenn das Unternehmen in diesem Gebiet tatsächlich eine wirtschaftliche Bedeutung hat |
Zwei weitere Punkte aus den Richtlinien. Häufige Familiennamen wie Müller oder Huber ohne Vorname sind unter Umständen nicht unterscheidungskräftig genug. Und je näher eine bestehende Firma deiner Branche ist, desto strenger wird geprüft, ob die Namen auseinanderzuhalten sind.
Bist du unsicher, kannst du vorab eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer zu deinem Wunschnamen einholen. Die Antragsformulare stehen auf der Seite Das Firmenrecht. Laut Broschüre dauert das rund eine Woche, mit dem Zusatz „Austria“ rund zwei Wochen.
Was das Firmenbuch nicht prüft
Beim Vergleich mit bestehenden Namen schaut das Firmenbuchgericht nur auf Firmen am selben Ort. Marken, Domains und ähnliche Firmen in anderen Gemeinden prüft es nicht. Das musst du selbst erledigen (WKO, Das Firmenrecht).
Das hat praktische Folgen. Firmennamen und andere Unternehmenskennzeichen sind nach § 9 UWG gegen verwechselbare Verwendung im geschäftlichen Verkehr geschützt. Eine Beschränkung auf die eigene Gemeinde kennt dieser Schutz nicht. Eine Grazer Firma kann also gegen deine gleichnamige Linzer Firma auf Unterlassung klagen, wenn Verwechslungsgefahr besteht, etwa weil ihr in ähnlichen Bereichen auftretet. Dass das Firmenbuch deinen Namen eingetragen hat, schützt dich davor nicht. Für eingetragene Marken gilt der Schutz in ganz Österreich.
Firmennamen finden mit der Firmen KI
Die Firmen KI auf Firmenakte verbindet beides: Sie schlägt Namen vor und sucht sie im selben Schritt im Firmenbuch. Ein Beispiel aus einem Test:
Ich gründe eine Elektrotechnik GmbH in Linz. Schlag mir 5 Firmennamen vor und prüf im Firmenbuch, ob es gleiche oder ähnliche Firmen gibt, besonders in Linz.
Die KI hat fünf Namen vorgeschlagen und jeden im Firmenbuch gesucht. Dabei ist sie auf die bestehende VOLTLINE ELEKTROTECHNIK GmbH gestoßen und hat den naheliegenden Namen Voltline deshalb als vergeben markiert. Zum Schluss hat sie auf die Prüfung durch die Wirtschaftskammer sowie eine Marken- und Domainrecherche hingewiesen.
Der Test zeigt auch die Grenzen. Für „Amperevo“ fand die KI keinen gleichen Namen. Firmen mit ähnlichem Wortstamm wie Amperion oder Amperium gibt es aber. Und „Lentia“, der römische Name von Linz, steckt bereits in mehreren aufrechten Linzer Firmennamen, von Immobilien bis Gastronomie. So holst du mehr aus der KI heraus:
- Nach Wortstämmen fragen. „Welche Firmen enthalten Amper oder Volt im Namen, und welche davon sind in der Elektrobranche?“
- Die eigene Gemeinde nennen. „Gibt es in Linz aufrechte Firmen mit Lentia im Namen?“
- Aktive und gelöschte trennen. „Zeig nur Firmen, die nicht gelöscht sind.“
- Die Regeln mitgeben. „Kein Austria, keine Ortsnamen, kein reiner Branchenbegriff.“
Den Vorschlag einer KI solltest du trotzdem wie eine Idee behandeln. Ob ein Ortsname wie Linz oder Donau zulässig ist, beurteilt am Ende die Wirtschaftskammer, nicht das Sprachmodell.
Gleich ausprobieren. Mit einem kostenlosen Firmenakte-Konto stellst du deine Frage direkt in der Firmen KI. Arbeitest du lieber in Claude, verbindest du Firmenakte als Claude-Konnektor. Andere KI-Assistenten wie Cursor oder n8n bindest du über den MCP-Server an. Dort funktionieren dieselben Fragen.
Wie die Recherche mit KI allgemein funktioniert, steht im Artikel Firmen mit KI recherchieren.
Eigene Namensideen im Firmenbuch prüfen
Hast du schon Favoriten, suchst du sie nach der kostenlosen Anmeldung direkt in der Suche auf Firmenakte. Die Suche findet einen Begriff auch innerhalb längerer Namen. „Lichtblick“ liefert also auch „Lichtblicke e.U.“, „Volt“ auch „AVOLTAR Elektro GmbH“ oder „ISOVOLTA AG“. Namen, die mit dem Suchbegriff beginnen, stehen oben. Treffer mitten im Wort folgen weiter unten, die siehst du über „Weitere laden“. Drei Dinge solltest du dabei beachten:
- Jeden Bestandteil einzeln suchen. Bei „Lichtblick Elektrotechnik“ ist „Lichtblick“ der prägende Teil, nicht die Branche.
- Schreibweisen selbst variieren. Die Suche findet keine Tippfehler und behandelt „ae“ und „ä“ oder „ss“ und „ß“ verschieden. Such also auch „Baeckerei“ und „Bäckerei“ oder „Schliess“ und „Schließ“.
- Treffer richtig lesen. Entscheidend sind aufrechte Firmen am selben Ort und in derselben Branche. Firmen „in Liquidation“ stehen noch im Firmenbuch und zählen weiter. Gelöschte Firmen sind für das Firmenbuch kein Hindernis mehr, ihre Marken können aber weiter bestehen.
Marke, Domain und Social Media prüfen
Steht der Name im Firmenbuch nicht im Weg, fehlen drei weitere Prüfungen:
Prüfung | Wo | Worauf achten |
|---|---|---|
Österreichische Marken | gleiche und ähnliche Marken für deine Waren und Dienstleistungen | |
EU-Marken und internationale Marken | Marken, die auch in Österreich gelten | |
Domain | nic.at und gängige Endungen wie .com | ob die Wunschadresse frei ist |
Social Media | Instagram, LinkedIn, Facebook | ob der Name als Benutzername frei ist |
Wer den Namen langfristig schützen will, meldet ihn zusätzlich selbst als Marke an. Eine österreichische Marke gilt dann im ganzen Bundesgebiet, nicht nur am Firmensitz.
Die Checkliste für deinen Firmennamen
- Mehrere Ideen sammeln, selbst oder mit der Firmen KI.
- Prüfen, ob jeder Name unterscheidungskräftig ist und nicht täuscht.
- Im Firmenbuch nach dem Namen und seinen Bestandteilen suchen, vor allem in deiner Gemeinde.
- Ähnliche Firmen in derselben Branche in ganz Österreich ansehen.
- Markenregister, Domain und Social-Media-Namen prüfen.
- Bei Begriffen wie Austria, Gruppe, Zentrum oder Ortsnamen eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer einholen.
- Erst danach Logo, Website und Drucksorten in Auftrag geben.
Nach dem Namen folgt meist die Gewerbeanmeldung. Was dafür nötig ist, steht im Artikel GISA und Gewerbeberechtigungen.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob ein Firmenname schon vergeben ist?
Such den Namen und seine Bestandteile im Firmenbuch, etwa über die Suche auf Firmenakte oder die Firmen KI. Achte besonders auf aufrechte Firmen in deiner Gemeinde. Prüf zusätzlich das Markenregister des Patentamts.
Darf ich einen Namen verwenden, den es in einer anderen Stadt schon gibt?
Das Firmenbuch trägt ihn in der Regel ein, weil es nur Firmen am selben Ort vergleicht. Die andere Firma kann sich aber nach § 9 UWG wehren, wenn eine Verwechslung droht, vor allem in derselben Branche.
Kann ich den Namen einer gelöschten Firma übernehmen?
Für das Firmenbuch ist eine gelöschte Firma kein Hindernis. Prüf trotzdem, ob der Name als Marke eingetragen ist und ob die frühere Firma oder ihre Nachfolger ihn noch verwenden.
Muss mein eigener Name im Firmennamen stehen?
Nein. Ein Fantasiename ist zulässig, wenn er unterscheidungskräftig ist und nicht täuscht. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften darf aber kein fremder Personenname im Firmennamen stehen.
Prüft die Wirtschaftskammer meinen Firmennamen?
Die Wirtschaftskammer unterstützt das Firmenbuchgericht bei der Beurteilung. Auf Antrag gibt sie auch vorab eine Stellungnahme zu deinem Wunschnamen ab. Laut ihrer Broschüre dauert das rund eine Woche.
Kann eine KI mir einen Firmennamen vorschlagen?
Ja. Die Firmen KI auf Firmenakte schlägt Namen vor und prüft sie gleich im Firmenbuch. Ob ein Name rechtlich zulässig ist, entscheidet aber das Firmenbuchgericht, im Zweifel nach Stellungnahme der Wirtschaftskammer. Ausprobieren kannst du sie mit einem kostenlosen Konto.
Fazit
Ein guter Firmenname ist einprägsam, unterscheidbar und frei. Das Firmenbuch vergleicht nur mit Firmen in der eigenen Gemeinde. Marken und ähnliche Firmen anderswo musst du selbst finden. Wer Ideen mit der Firmen KI sammelt, Bestandteile im Firmenbuch sucht und Marke und Domain gegenprüft, gründet mit einem Namen, den er behalten kann.
Quelle: UGB §§ 18, 19, 29, UWG § 9, WKO Das Firmenrecht, Österreichisches Patentamt, Firmenbuch